Unser Service:
Wundexperten in Berlin und Königs Wusterhausen
Schnelle Kontaktaufnahme mit:
- Patient
- Arzt
- Pflegedienst
1. Erst schauen wir uns die Wunde an..
2. Dann werden die Verbände angelegt..
3. Wir schalten mit dem Patienten zusammen einen Pflegedienst ein...
4. Alles läuft unkompliziert ab!
Die komplette Wundbehandlung wird schriftlich und bildlich dokumentiert . Der behandelnde Arzt und der Pflegedienst erhalten jeweils eine Dokumentation.
Das Yara-Med1 Wundexperten-Team nimmt regelmäßig an online und Präsenz Fortbildungen im Bereich Wundmanagement teil.
Die nächsten externen Fortbildungstermine für das Yara-Med1 Team stehen an am
Ab 01.07.2019 gilt eine neue gesetzliche Regelung für Verbandmittel (GSAV)-Klarstellung, welche Verbandmittel künftig zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
künftige Versorgungssicherheit für die Wundpatientinnen und -patienten .
Die Formulierung stellt sicher, dass Gegenstände, die die Verbandmitteleigenschaften des § 31 Abs. 1a Satz 1 SGB V besitzen, weiter verordnungsfähige Verbandmittel sind. Auch weiterhin können Sie alle Verbandmittel, die oberflächengeschädigte Körperteile bedecken und / oder Körperflüssigkeiten aufsaugen, in gewohnter Weise als erstattungsfähige Leistung der GKV verordnen und verordnen lassen. Wichtig ist auch, dass bewährte Zusatzeigenschaften wie " feucht halten", " reinigen", "geruchsbindend", antimikrobiell" oder " metallbeschichtet" ebenfalls von der neuen Verbandmitteldefinition erfasst werden.
Der Demographische Wandel hat seine Auswirkungen in vielen Bereichen Deutschlands. Die moderne Wundversorgung hat dadurch besonders an Bedeutung gewonnen. Mittlerweile gibt es 3-4 Millionen Patienten in Deutschland mit sekundären Wunden pro Jahr.
Jeder Patient sollte das Recht haben - die bestmögliche Wundversorgung zu erhalten ohne durch falsche Verbände gefährdet zu werden. Wir möchten dazu einen Beitrag leisten und bieten unseren Patienten eine qualitativ hochwertige und umfassende Wundversorgung an ( kompetente Beratung, Erreichbarkeit bei Fragen u. A.)
In Deutschland muss kein Patient für das Wundmaterial aufkommen -
es ist eine Krankenkassenleistung. Es fallen nur die gesetzlichen Rezeptgebühren an und die Wundspülmittel muss der Patient selbst kaufen.
= wird der Patient von uns nicht mehr weiter betreut werden!
In diesen Bezirken sind wir unterwegs zu Ihren Patienten - und freuen uns auf die Zusammenarbeit - in Ausnahmefällen fahren wir auch in die anderen Bezirke.. :)
und Königs Wusterhausen